Termine telefonisch oder online vereinbaren

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Termin online oder telefonisch vereinbaren

Die Digitalisierung macht vieles einfacher, auch die Terminbuchung beim Zahnarzt. Einen Termin mit nur wenigen Klicks online zu vereinbaren, geht schnell, ist bequem und spart Zeit und Nerven – bei Patienten und in der Praxis.

In Notfällen allerdings, wenn der Zahn schmerzt, ist es immer besser das Telefon zu nutzen. Ist die „eigene“ Zahnarztpraxis nicht zu erreichen, gibt es auf der Homepage oder dem Anrufbeantworter der Praxis meistens einen Hinweis auf eine Zahnarztpraxis in der Umgebung, die Notdienst hat. Andernfalls reicht ein Anruf beim Patientenservice unter der Nummer 116 117, dort wird der nächstgelegene zahnärztliche Notdienst vermittelt. 

Terminabsprachen

Einen Termin beim Zahnarzt online zu vereinbaren ist für die Patienten relativ einfach. Es geht praktisch von überall, egal ob am Wochenende oder aus dem Urlaub. Dafür werden nur eine Internetverbindung und ein Smartphone, ein Tablet oder ein Computer benötigt. Die Patienten bekommen nur freie Termine angezeigt und können bei der Buchung gleich die gewünschte Behandlung,  die jährliche Kontrolluntersuchung, ein Bleaching (Zähne bleichen), oder eine Professionelle Zahnreinigung auswählen. Der Termin wird per SMS oder E-Mail bestätigt und die Patienten erhalten kurz vor der Behandlung eine Erinnerung. Also kann der Termin somit kaum vergessen werden.

Vorteil der Online-Termine

Durch die Bestätigung und die zusätzliche Erinnerung an den Termin, der selbst gewählt wurde, ist es kaum möglich diesen zu verpassen.

Ein Anruf in der Praxis ist während der Sprechzeiten oftmals schwierig, der Anrufer hängt in der Warteschleife, obwohl er doch eben mal 5 Minuten Zeit hatte und „nur“ einen Termin vereinbaren wollte.  Sehr ärgerlich wird es, wenn für eine Terminänderung oder Absage die gleiche aufwendige Prozedur anfällt.

Was es zu bedenken gilt bei Online-Terminen

Grundsätzlich ist diese Möglichkeit der Terminvereinbarung sehr angenehm, es muss aber bedacht werden, dass es Patienten gibt, die diese Form der Terminvereinbarung nicht wählen können oder wollen. Daher sollte es weiterhin die Möglichkeit einer telefonischen Terminabsprache geben. Das erfordert eine doppelte Buchführung oder aber ein Terminsystem, das beide Möglichkeiten bedient.

Datenschutz und Datenverarbeitung   

Ärzte müssen keinen AVV  (Auftragsverarbeitungs-Vertrag) mit den Patienten abschließen, wenn diese Termine online buchen und der Anbieter der Online-Terminbuchung sicherstellt, dass Patienten im Buchungsprozess der Weitergabe ihrer Daten zustimmen. Wichtig hierbei ist, dass der Arzt keine weiteren Notizen zum Patienten in den Kalender einträgt.

Bieten Praxen ihren Patienten eine Online-Terminbuchung auf ihrer Praxis-Homepage an – damit ist keine Buchung per E-Mail gemeint –, ist es empfehlenswert, in der Datenschutzerklärung darüber aufzuklären, dass hierfür der Service eines Drittanbieters genutzt wird. Einen entsprechenden Textbaustein stellt der Online-Terminbuchungs-Anbieter in der Regel zur Verfügung.

Eine weitere DSGVO-Schwachstelle in Praxen ist nach Beobachtung von Jameda oft der Terminkalender. Dieser darf für Patienten nicht einsehbar sein. Lässt es sich nicht vermeiden, dass der Kalender im unmittelbaren Sichtfeld von Patienten ist, sollten Praxen die Möglichkeit haben, die Patientendaten auszublenden, sodass keine personenbezogenen Daten mehr zu sehen sind.

Fazit:   

Heutzutage wird immer mehr online erledigt, einfach weil es schneller geht und jederzeit möglich ist, solange man über die nötigen Voraussetzungen bzw. das nötige Handwerk verfügt. Nicht jeder kann und will online seine Arzt- und Zahnarzttermine machen, dass sollte immer berücksichtigt werden.