Was ist das Bonusheft und wie kann ich damit sparen?

Was ist das Bonusheft?

Das Bonusheft dient als Nachweis über Ihre Zahnarztbesuche. Dort werden mit Datum alle zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Erwachsene sollten mindestens einmal jährlich zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen, dies gilt auch wenn Sie einen Totalprothese tragen. Kinder ab zwölf Jahren sollten eine Vorsorgeuntersuchung einmal pro Kalender-Halbjahr wahrnehmen. Das Bonusheft gilt auch nach dem 18. Geburtstag weiter. Somit erhalten Sie jedes Jahr einen Stempel in Ihrem Bonusheft und können nachweisen, dass Sie jährlich zur Kontrolle erschienen sind. Ein lückenlos geführtes Bonusheft kann Ihnen viel Geld ersparen. Zum Beispiel bei Gebrauch von Zahnersatz werden Sie sich über Ihr Bonusheft freuen. Je nach Führung des Heftes erhalten Sie im Falle eines Zahnersatzes einen großen oder kleinen Zuschuss von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. 

Wie viel Zuschuss gibt es bei einem geführten Bonusheft von 5 bis zu 10 Jahren?

Waren Sie 5 Jahre in Folge lückenlos zur Kontrolle beim Zahnarzt und wurde dies in Ihrem Bonusheft entsprechend dokumentiert, erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 70% von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Zahnersatz!

Bei 10 Jahren erhöht sich der Zuschuss sogar auf 75% Bonus! Das gilt allerdings nur, wenn Sie Ihre regelmäßigen Kontrollen mithilfe des Bonusheftes nachweisen können, daher sollten Sie immer unbedingt auf die Dokumentation im Heft achten. Hier spielt es keine Rolle wie oft Sie den Zahnarzt gewechselt haben, bei Prüfung der gesetzlichen Krankenkasse ist es lediglich wichtig, dass sie jährlich bei einem Zahnarzt waren. Falls Sie noch kein Bonusheft haben, können Sie in Ihrer Praxis danach fragen oder es bei Ihrer Krankenkasse anfordern.

Das elektronische Bonusheft   

Seit Januar 2021 können Sie das Bonusheft auch digital führen. Ihr Zahnarztbesuch kann über die elektronische Patientenakte (ePA ) nachgewiesen werden. Alle bisherigen zahnärztlichen Versorgungsuntersuchungen können mit einem einzigen Eintrag von der Zahnärztin oder Zahnarzt dokumentiert werden, sofern Sie lückenlos, das heißt mindestens einmal jährlich erfolgten. Dies gilt auch für die Untersuchungen , die bisher im Papier Bonusheft eingetragen waren.  Die Nutzung der ePA ist freiwillig und kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Der Vorteil bei dem elektronischen Bonusheft ist, dass Sie Ihr Bonusheft weder zu Hause vergessen noch irgendwo verlieren können.

Ich habe mein Bonusheft verloren. Was nun? 

Falls Sie Ihr Bonusheft einmal verlieren sollten , kann Ihr Zahnarzt anhand der Patientenkarte einsehen, wann Sie zur Kontrolle erschienen sind , und stellt Ihnen ein neues aus. Bei einem Zahnarztwechsel können Sie das alte Bonusheft weiterführen. Wegschmeißen sollten Sie das alte Bonusheft jedoch nicht, um weiterhin nachweisen zu können, dass Sie Ihre Kontrolltermine wahrgenommen haben. Es lohnt sich also, vor dem Jahresende bei Bedarf noch einmal zu Ihrem Zahnarzt zu gehen und sich einen Stempel abzuholen.  Sollte eine Behandlung dennoch unerwartet größer ausfallen und doch kostspieliger werden, dann helfen wir Ihnen finanziell gerne weiter. 

Mit dem dent.apart-Zahnkredit können Sie die Behandlungssumme ganz bequem in Raten zahlen und sich so die bestmögliche Versorgung leisten trotz fehlendem Bonusheft. Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns auch bei weiteren Anliegen – wir beraten Sie gern.