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Häufige Fragen
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Mit dent.apart machen wir Zahnärzte und Patienten glücklich.
Wir sorgen dafür, dass Zahnärzte in Zukunft keine Factoringgebühren mehr zahlen müssen.
Und Ihre Patienten sparen im Vergleich zu Teilzahlungsangeboten von Factoringgesellschaften bis zu 75 % an Zinsen. -
Wie hoch die Monatsraten für den Patienten sind, kommt natürlich auf die Kreditlaufzeit an.
Mit dent.apart kann Ihr Patient die Behandlungskosten auf bis zu 120 Monatsraten verteilen. Je länger die Laufzeit ist, desto geringer ist die monatliche Rate.
Auf unserer Website www.dentapart.de rechnet der Patient mit unserem dent.apart-Zahnkeditrechner die Höhe seiner Monatsrate einfach und sekundenschnell selbst aus. Er gibt seine Kreditsumme und die gewünschte Laufzeit an, die monatliche Ratenhöhe wird dann sofort und verbindlich angezeigt.
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Die Zinsen betragen bei dent.apart 5,99 %*
*Stand der Zinskonditionen: 20.02.2023
Bitte informieren Sie sich hier über den tagesaktuellen Stand der Konditionen.
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Bei dent.apart hat die Praxis die Gesamtkosten bereits vor Behandlungsbeginn auf dem Konto. Einen eventuellen Restbetrag überweisen Sie an den Patienten zurück oder verrechnen ihn mit anderen Leistungen wie z.B. mit einer PZR.
Beim Factoring erhält die Praxis ihr Honorar erst nach Behandlungsabschluss.
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Nein, für die Praxis fallen weder Kosten noch Gebühren an.
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Nein, es gibt weder einen Vertrag noch eine Vertragsbindung. Der Patient (nicht die Praxis!) schließt einen Kreditvertrag mit dent.apart — aber die Praxis erhält das Geld direkt, nicht der Patient.
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Nein, es müssen keine Behandlungsnachweise eingereicht werden. Lediglich die Höhe des Heil- und Kostenplanes muss mitgeteilt werden, damit der Patient weiß, in welcher Höhe er den Zahnkredit beantragen muss.
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Der hängt noch im Baumarkt … 😊
Nein — Spaß beiseite.
Sie haben keinerlei Kosten, keine Vertragsbindung
und das Geld ist bereits vor Behandlungsbeginn auf Ihrem Praxiskonto.
Zusätzlich sparen Sie die teueren Factoringgebühren.
Eine Win-win Situation für Sie und Ihre Patienten! -
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Natürlich können Sie weiterhin Ihre Factoringgesellschaft beauftragen. Jedoch sparen Sie in den Finanzierungsfällen, in denen Sie mit dent.apart zusammenarbeiten, die teuren Factoringgebühren. Zudem kann Ihr Patient seine Kreditlaufzeit auf bis zu 10 Jahren ausweiten, damit die monatliche Belastung für ihn nicht zu hoch ist.
Bei den Teilzahlungslösungen über Ihre Factoringgesellschaft hingegen sind in der Regel maximal 48 Monatsraten möglich. Gerade bei höheren Beträgen wie bei einer Zahnimplantat-Behandlung sind 48 Raten für den Patienten häufig ungünstig, weil die Monatsraten dann zu hoch sind.
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Nein, es gibt bei dent.apart für Praxen keine Rückbelastungen! Wenn der Patient seine Raten nicht zahlt, ist der Zahnarzt rechtlich gar nicht betroffen, denn er ist (im Gegensatz zum Factoring) nicht Vertragspartner. Übrigens hat er das Geld bereits vor Behandlungsbeginn auf seinem Praxiskonto!
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Die Praxis muss einfach nur unseren dent.apart-Kreditfahrplan für Patienten in der Praxis bereithalten und an den Patienten bei Übergabe des KVA mit überreichen. Der Patient schließt mit Hilfe dieses Informationsblattes eigenständig den Kredit ab und veranlasst die Sofort-Überweisung auf Ihr Zahnarztkonto. Sie überprüfen lediglich, ob das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Einen eventuellen Restbetrag überweisen Sie an den Patienten zurück oder verrechnen ihn mit anderen Leistungen, z. B. mit einer PZR.
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Der Antrag wird direkt online unter dem Menüpunkt „Zahnkredit“ ausgefüllt.
Der Patient erfährt auf Basis seiner Angaben, ob er den gewünschten Kreditbetrag erhält.
Der Kreditantrag wird ihm direkt online als PDF zum Download zur Verfügung gestellt (oder, falls er es wünscht, per Post nach Hause geschickt.) Gerne helfen wir Ihrem Patienten bei der Onlineantragstellung:
Er kann unser dent.apart-Beratungsteam jederzeit unter folgender Rufnummer erreichen: 0231 – 586 886 0.
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Die Teilzahlungszinsen bei Factoringunternehmen liegen im Schnitt zwischen 10 % und 15 %.
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Wir arbeiten bundesweit mit mehreren hundert Praxen zusammen. Jeden Tag dürfen wir uns zudem über neue Praxen freuen, die gerne mit dent.apart zusammenarbeiten möchten.
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Der Zahnarzt sieht nach Auszahlung des dent.apart-Zahnkredites, dass der Betrag auf seinem Konto eingegangen ist.
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Der Patient veranlasst, dass das Geld auf ein drittes, nämlich auf Ihr Praxiskonto ausgezahlt wird. Das ist rechtlich, auch berufsrechtlich, absolut korrekt. Einen eventuellen Restbetrag überweisen Sie an den Patienten zurück oder verrechnen ihn mit anderen Leistungen, z. B. mit einer PZR.