Kann ich vorzeitig zurückzahlen oder Sonderzahlungen leisten?


Ja, Sondertilgungen sind kein Problem. Wenn Sie die laufende Rückzahlung beschleunigen möchten, können Sie den dent.apart-Zahnkredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen oder durch Sonderzahlungen die Laufzeit verkürzen.

Dies ist für Sie absolut kostenfrei, da wir dabei aktuell auf die gesetzlich festgelegte Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung verzichten. Die Rückzahlungen, die auf Ihrem Darlehenskonto gutgeschrieben werden, sind sofort mit Eingang des Betrages zins- und tilgungswirksam. Das bedeutet für Sie konkret: Die Ersparnis wirkt sofort, da sich der Betrag reduziert, der für die Berechnung der Zinsen verwendet wird. Durch die Rückzahlung bleibt die Höhe Ihrer monatlichen Rate unverändert, aber die Darlehenslaufzeit verkürzt sich – entsprechend der Höhe der geleisteten Rückzahlung und der daraus abgeleiteten Zinsersparnis.

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