Ich habe keinen festen Job bzw. ich bekomme ALG II – bekomme ich trotzdem einen Kredit?


Leider kann der dent.apart-Zahnkredit nur dann genehmigt werden, wenn Sie in einem unbefristeten, unselbstständigem Arbeitsverhältnis stehen. Ist dies nicht der Fall, kann jedoch unter Umständen ein zweiter Kreditnehmer helfen, der den Kredit für Sie beantragt.

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