Finanzielle Sicherheit schon vor Behandlungsbeginn möglich

ZWP Ausgabe Juni 2021 - Finanzielle Sicherheit vor Behandlungsbeginn

ZWP-Ausgabe 06/2021

Am vergangenen Freitag ist in der ZWP wieder ein äußerst interessanter Artikel über dent.apart erschienen. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie ist der Kostendruck bei Zahnärzten und Patienten gestiegen. Es müssen somit neue Lösungen her. Mit dem digitalen Zahnkredit bietet dent.apart eine ebensolche an. In dem neuesten Artikel schauen wir gemeinsam mit Dr. Musiol, welche Erfahrungen die Patienten und auch die Praxis DuoDent mit dem volldigitalen Zahnkredit gemacht haben. Wie problemlos gelingt die Abwicklung? Wo liegen die Vorteile? Auf all diese Fragen liefert der Artikel unseres Geschäftsführers Wolfgang J. Lihl eine Antwort.

Der Artikel ist ab sofort in unserem Pressebereich zum kostenfreien Download erhältlich. Zudem finden sich dort auch viele weitere spannende Artikel im PDF-Format

Vorab möchten wir aber auch schonmal einen Einblick in den Artikel gewähren.

Volldigitaler Zahnkredit

Infolge des Kostendrucks, der durch die Corona-Wirtschaftskrise entstanden ist, denken Zahnarztunternehmer zunehmend darüber nach,wie sie durch Honorareinnahmen bereits vor Behandlungsbeginn finanzielle Sicherheit realisieren und zugleich die Praxiskosten senken können. Beides bietet seit letztem Jahr der innovative, volldigitale Patienten-Zahnkredit von dent.apart – und zwar für Zahnarztpraxen vollständig kostenfrei. Welche Erfahrungen haben inzwischen Patienten und Zahnärzte mit dem dent.apart-Zahnkredit gemacht?

Im letzten Jahr wurde in der ZWP der dent.apart- Zahnkredit für Patienten als eine finanzielle Marktinnovation vorgestellt, mit deren Hilfe sich allein durch das Einsparen von Factoring- und der damit verbundenen Folgekosten der nachhaltige Betriebsgewinn um bis zu 28 Prozent steigern lässt. Der dent.apart-Zahnkredit für Patienten wird mit einem Zinssatz von nur 3,69 Prozent angeboten. Dieser neuartige Zahnkredit wird vom Patienten in der Höhe des HKP-Betrages direkt im Internet auf www.dentapart.de/zahnkredit beantragt und im Genehmigungsfall umgehend auf das Praxiskonto ausgezahlt – also bereits vor Behandlungsbeginn. Die positiven Folgen für den Praxisinhaber: 1. Wegfall der teuren Factoringkosten, 2. sofortige Liquidität, 3. kein finanzielles Risiko, weil auf den ersehnten Geldeingang nicht mehr bis zum Behandlungsende beziehungsweise bis zur dann erst möglichen Rechnungsstellung gewartet werden muss. 4. Zusätzlich entfällt infolge der Vorab-Liquidität jegliches Mahnwesen.

Fazit: Alle vier Vorteile in Summe bedeuten für den Zahnarztunternehmer 100%ige finanzielle Sicherheit von Anfang an. Seit Anfang des Jahres kann der dent.apart-Zahnkredit auch volldigital beantragt werden (vgl. ZWP 1+2/21, Seite 70 ff.). Der Patient braucht bei diesem alternativen Antragsweg keine Unterlagen mehr postalisch einzureichen, da die Kreditentscheidung sofort am Ende der Online-Antragsstrecke erfolgt; danach wird der Kreditbetrag auf das Zahnarztkonto ausgezahlt.

Zahnkredit als Vorschusszahlung – Ist das berufsrechtlich zu beanstanden?

Aus berufsrechtlicher Sicht ist zu überlegen, ob bei einem Patienten-Zahnkredit als Vorschusszahlung ein solcher kritischer Aspekt, also ein „Haken an der Sache“, vorliegt. Mit anderen Worten: Stehen einem solchen Vorab-Geldzufluss, also einem Vorschuss vor Behandlungsbeginn, berufsrechtliche Bedenken entgegen? In der letzten ZWP-Ausgabe (5/21, Seite 16 ff.) hat dazu der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Andreas Pigorsch, Dortmund, Stellung genommen. Das Fazit: Eben weil der Zahnarzt den Ausführungen zufolge einen Vorschuss verlangen darf, ist es im Umkehrschluss berufsrechtlich zulässig, dass der Zahnarzt einen vom Patienten freiwillig gezahlten Vorschuss annehmen darf; denn der Patient leistet, wie beim dent.apart-Zahnkredit, diesen Vorschuss von sich aus, also eigeninitiativ, an den Zahnarzt.

Aus: ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis – 06/2021

Neugierig, wie es weitergeht? Den gesamten Artikel können Sie hier lesen:




Den Artikel können Sie sich auch im PDF-Format herunterladen.
Diesen – wie auch weitere Artikel – finden Sie zudem auch in unserem Pressebereich



Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und wünschen viel Spaß beim Lesen!