Als Praxis dürfen wir nicht 100 % der Behandlungskosten als Vorauszahlung verlangen.


Der Patient veranlasst, dass das Geld auf ein drittes, nämlich auf Ihr Praxiskonto ausgezahlt wird. Das ist rechtlich, auch berufsrechtlich, absolut korrekt. Einen eventuellen Restbetrag überweisen Sie an den Patienten zurück oder verrechnen ihn mit anderen Leistungen, z. B. mit einer PZR.

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